Zur Zeit wird in der Bürgerschaft und den Beiräten das Thema Bürgerhaushalt intensiv diskutiert. In der nächsten Sitzung des Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Beiratsangelegenheiten soll das Thema diskutiert werden. Zur Vorbereitung war eine Delegation nach Berlin-Lichtenberg gereist, um sich von den dort gemachten Erfahrungen unterrichten zu lassen.
Definition
Fünf Kriterien:
1. Die finanzielle und/oder budgetäre Dimension muss diskutiert werden;
in einem Bürgerhaushalt geht es um das Problem begrenzter Ressourcen
2. Die Ebene der Gesamtstadt muss einbezogen sein oder die einer
dezentralisierten Ebene eines Bezirks mit einer gewählten Vertretung und einer
gewissen Selbstverwaltungskompetenz
3. Es muss sich um einen wiederholten Prozess handeln (ein Treffen oder
ein Referendum über finanzielle Themen sind keine Beispiele für einen
Bürgerhaushalt)
4. Der Prozess muss eine spezifische Form öffentlicher Deliberation
beinhalten (die Öffnung von Verwaltungsgremien oder Organen der klassischen
repräsentativen Demokratie für „einfache“ Bürger stellt keinen Bürgerhaushalt
dar)
5. Es muss eine Rechenschaft über die Ergebnisse stattfinden
Ausführliche Informationen können Sie im Internet unter:Bürgerhaushalt und unter Bürgerhaushalt - was steckt dahinter (pdf, 890.3 KB) finden.