In § 32 Abs.1 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter (Beiratsgesetz) wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass im Haushaltsplan der Stadtgemeinde Bremen für jeden Beiratsbereich finanzielle Mittel beim jeweilig zuständigen Ortsamt zu veranschlagen sind. Der Einsatz von Beiratsmitteln ist möglich bei:
stadtteilbezogenen Maßnahmen
verkehrslenkenden, -beschränkenden und -beruhigenden Maßnahmen, soweit diese stadtteilbezogen sind.
der Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen im Stadtteil.
Abschluss und Pflege von stadtteilorientierten Partnerschaften, soweit gesamtstädtische Interessen nicht entgegenstehen.
der Planung und Durchführung eigener stadtteilorientierter sozial-, kultur- und umweltpolitischer Projekte.
Beiräte entscheiden über die Verteilung der ihnen nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesenen Globalmittel in eigener Verantwortung. Da die Beiratsmittel jedoch erst durch die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft zur Verfügung stehen, kann ein eigenes Budgetrecht hieraus nicht abgeleitet werden. So kann sich die Summe der Globalmittel eines Beirates auch von Jahr zu Jahr ändern.
Die Summe der Globalmittel eines Beiratsbereiches berechnet sich nach Einwohnerzahl, nach der Anzahl der Straßenkilometer und vielen anderen, unterschiedlich gewichteten Stadtteilindikatoren.
Einen Globalmittelantrag können alle VertreterInnen von Einrichtungen, Vereinen, Initiativen eines Beiratsbereiches stellen. D.h. die Einrichtungen, Vereine und Initiativen z.B. des Beiratsbereiches Borgfeld (Schulen, Kindergärten, Sportvereine etc.) können einen Globalmittelantrag an den Beirat Borgfeld stellen.
Die Antragstellung erfolgt mittels eines Formulars, um sicherzustellen, dass für alle Antragsteller im weiteren Verfahren die gleichen Voraussetzungen hinsichtlich der Beibringung von Antragsunterlagen gelten.
Den Antrag an den Beirat Borgfeld erhalten Sie beim Ortsamt per Mail oder Sie holen ihn sich selbst ab. Sie haben auch die Möglichkeit, ihn direkt von dieser Homepage abzurufen Globalmittelantrag (doc, 37 KB) Bitte fügen Sie möglichst die Kostenvoranschläge/Angebote bei.
Bei inhaltlichen Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Frau Paries unter der Telefonnummer 361-3090. Informationen über die jeweiligen Konditionen, die sich der Beirat zur Antragsabgabe und -vergabe überlegt hat, erhalten Sie dort ebenfalls. Dann füllen Sie den Antrag aus und senden ihn wieder zurück an das Ortsamt Borgfeld.
Um die Anträgen beurteilen zu können und zu einer Entscheidungsfindung zu gelangen, wird der Beirat sich über die Projekte von den Antragsteller/Innen informieren lassen. Dazu werden Sie zu einer der nächsten Beiratssitzungen eingeladen um Ihren Antrag vorzustellen und zu begründen.
Anschließend wird der Beirat, die eingegangenen Anträge, anlässlich einer Fachausschusssitzungen beraten und dazu Beschlüsse über die Höhe der Zuwendung bzw. über die Berücksichtigung eines Antrages fassen. Es kann dabei durchaus zu negativen Entscheidungen kommen. Da der Entscheidung über die Vergabe der Globalmittel ein politischer Beschluss des Beirates zugrunde liegt, besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe von Globalmitteln unterliegt darüberhinaus auch haushaltsrechtlichen Vorgaben.
Nach der Beschlussfassung im Beirat werden die Bewilligungsbescheide vom Ortsamt an die Antragsteller/Innen verschickt.
Ganz wichtig, um das Geld zu erhalten: Sie müssen das beigefügte Formular zum Mittelabruf/Rechtsmittelverzicht unterschrieben an das Ortsamt Borgfeld zurücksenden. Erst dann kann der Betrag ausgezahlt werden.